Übernachten im CJD Bonn Castell
CHECK-IN
Wir bieten einen 24 Stunden Check-In an. Außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, erhalten Sie Ihren Schlüssel an der Check-In-Box. Hierzu geben Sie bei der Buchung Ihren Spätanreisewunsch an und erhalten dann ein Passwort.
Beherbergungssteuer
Die Stadt Bonn erhebt ab dem 1. Juli 2015 eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Als solche Nachweise werden anerkannt:
- eine offizielle Akkreditierung des Beherbergungsgastes bei einem im Beherbergungszeitraum im Bonner Raum stattfindenden berufsbezogenen Kongress, bzw. einer im Bonner Raum stattfindenden berufsbezogenen Tagung, Fortbildung oder Ähnlichem
- die Buchung des Zimmers über den Arbeitgeber, bzw. die Rechnungsstellung gegenüber dem Arbeitgeber
Quelle: Stadt Bonn, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer