Allgemeine Geschäftsbedingungen des CJD Bonn - Stand Januar 2023

Unten stehende Informationen

Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie zu einem Aufenthalt im CJD Bonn begrüßen zu können. Wir wollen Ihren Aufenthalt und die gesamte vertragliche Abwicklung so angenehm wie möglich gestalten. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des CJD Bonn Tagungs- und Gästehaus und sollen für Verständnis und Klarheit im Hinblick auf gegenseitige Rechte und Pflichten sorgen. Im nachfolgenden Text steht „Kunde“ für Personen, Firmen, Vereine, Veranstalter, Besteller und „CJD Bonn“ oder „Hotel“ für das CJD Bonn Tagungs- und Gästehaus als Vertragspartner.

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Räumen des CJD Bonn zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) des CJD Bonn Tagungs- und Gästehauses – nachfolgend „CJD Bonn“ genannt.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Gästezimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB keine Anwendung findet, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Die namentliche Nennung des CJD Bonn in Anzeigen oder anderen öffentlichen Publikationen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung vom Hotel.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Bedingungen für Gruppenpauschalen gelten jeweils zusätzlich zu den allgemeinen Vertragsbedingungen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme kann sowohl mündlich, telefonisch, schriftlich als auch per Email erfolgen und bestätigt werden. Dem CJD Bonn steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind der Kunde und das CJD Bonn. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem CJD Bonn eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Bei der Anmeldung mehrerer Gäste durch einen einzelnen Kunden hat der anmeldende Kunde für die Verpflichtungen aller mitangemeldeten Gäste aus dem Vertrag einzustehen.
2.3. Nutzung der Gästezimmer und Gasträume zu anderen als Beherbergungszwecken sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen für Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung vom CJD Bonn. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume.
2.4. Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren evtl. Ansprüche wegen Mangel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. LEISTUNGEN – PREISE – ZAHLUNGEN - AUFRECHNUNG
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Leistungen des Hotels sind Dienstleistungen und die Preise sind als End-Preise zu verstehen. Skonto oder Rabatte werden nicht gewährt. Alle angegebenen Preise für Leistungen des Hotels enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten die im Vertrag ausgewiesenen Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste.
3.2. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu den vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere für die Bezahlung etwaiger von
Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, Zusatzleistungen. Jede Restaurant-Leistung ist durch Unterschrift auf dem Beleg zu bestätigen. Rechnungen vom CJD Bonn sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.5. Spätestens 2 Tage vor einer Veranstaltung ohne Übernachtung ist dem Hotel die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Bis 10% Reduzierung von der gebuchten Teilnehmerzahl werden bis zu dieser Frist vom CJD Bonn akzeptiert. Danach berechnen wir die gebuchte Leistung und die Vergütung richtet sich für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, einen Aufschlag auf die vereinbarten Preise festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
3.6. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöhen. Eine Erweiterung der Zimmeranzahl ist möglich bei Verfügbarkeit und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch das CJD Bonn.
3.7. Die Leistungen sind sofort nach Erbringung zur Zahlung fällig. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.8. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Nummer 3.2./3a.2. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen oder mindern.

4. VERPFLEGUNGSLEISTUNGEN – SONDERKOST – BESONDERE ANFORDERUNGEN
4.1. Aufgrund aktueller Hygiene-Vorschriften ist sowohl das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räume des CJD Bonn als auch die Mitnahme von Speiseresten grundsätzlich nicht möglich. Das Hotel behält sich vor, das Mitbringen von Speisen und Getränken bei Bankett-Veranstaltungen in Ausnahmefällen zu genehmigen und dafür eine Servicegebühr gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Gruppenbuchungen/Pauschalen besteht kein Anspruch auf individuelle Verpflegung.
4.2. Gerne möchten wir auch Menschen mit Ernährungsproblemen die Verpflegung im CJD Bonn ermöglichen. Hierzu sind jedoch genaue Angaben zu Art und Umfang der Sonderkost/Diät bei der Buchung unbedingt erforderlich. Es besteht keine Garantie für die Bereithaltung von Sonderkost/Diät-Lebensmitteln. Sonderkost/Diäten sind in den Preisen für Verpflegungsleistungen nicht berücksichtigt, können aber bei rechtzeitiger Vorbestellung gegen Aufpreis bestellt werden.
4.3. Das CJD Bonn ist eingestellt auf Menschen mit Behinderungen. Alle Räume des Hauses sind barrierefrei zugänglich. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn Behinderungen berücksichtigt werden sollen.

5. RÜCKTRITT DES KUNDEN - ABBESTELLUNG, STORNIERUNG - NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
5.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.

Bei nicht rechtzeitiger Absage von gebuchten Zimmern, Seminarräumen und ggf. weiteren Leistungen, gelten folgende Ausfallgebühren:

  • bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin keine Kosten.
  • bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 60% der Gesamtkosten.
  • unter 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin 75% der Gesamtkosten.
  • Nicht stornierte Zimmer bis 18:00 Uhr am Anreisetag werden mit 100% berechnet.
  • Reduzierungen von Mahlzeiten können wir rechnerisch nur für den übernächsten Tag berücksichtigen; von einem Tag zum anderen berechnen wir bei Reduzierung 75% der Kosten; nicht taggleich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden mit 100% berechnet.
  • Maßgebender Zeitpunkt für die Absage oder Reduzierung ist der Zugang der schriftlichen Anzeige beim CJD Bonn (Fax 0228/ 98 96 111 oder Email cjd.bonn.reservierung@cjd.de).

5.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für gesparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

6. RÜCKTRITT DES HOTELS
6.1. Sofern in schriftlicher Form vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das CJD Bonn in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass gesetzeswidrig ist, wenn eine Veranstaltung geplant wird, die in Inhalt und Programm nicht der verfassungsmäßigen Ordnung oder dem Charakter des CJD Bonn entspricht.
6.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. ZIMMERBESTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
7.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Pauschal-Angeboten besteht kein Anspruch auf bestimmte Zimmer/-Kategorien.
7.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das CJD Bonn herleiten kann.
7.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

8. HAFTUNG DES HOTELS
8.1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Die Vertragspartner vom CJD Bonn bzw. der Kunde haften dem CJD Bonn gegenüber in vollem Umfang für durch sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Kunden oder Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
8.3. Anlieferung, Aufbau, Nutzung, Abbau und Abtransport von durch den Kunden mitgebrachten Dekorationen und technischen Geräten bedürfen der Zustimmung durch das CJD Bonn. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände und für eventuelle technische Probleme. Ebenso übernimmt das Hotel keine Haftung für Wertgegenstände des Kunden und empfiehlt die Unterbringung im Hotel-Safe. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.4. Höhere Gewalt oder andere vom CJD Bonn nicht vertretbare Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Hotel von jeglicher Haftung.
8.5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Patmos nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Das Befahren und Betreten der gesamten privaten Flächen der Hotelanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
8.6. Nachrichten, Post, Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das CJD Bonn übernimmt keine Haftung für die Zustellung, Aufbewahrung und Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.7. Die Nutzung von WLAN im Hotel oder auf dem Hotelgelände erfolgt auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen, denen der Kunde sich bei Akzeptanz der AGB des WLAN-Anbieters unterwirft.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Verträge zugunsten Dritter dürfen auf dem CJD-Gelände nicht abgeschlossen werden.
9.2. Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer oder offenem Licht sind ausnahmslos innerhalb aller Räume des CJD Bonn nicht zulässig. Bei Missachtung des Rauchverbotes, insbesondere auf den Zimmern, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu € 300,00 berechnet. Die Unterbringung von Tieren ist im CJD Bonn leider nicht möglich.
9.3. Für abhandengekommene Haus- und Zimmerschlüssel berechnen wir € 70,00.
9.4. Die Entsorgung von Kartonagen und Tagungsmaterial obliegt dem Veranstalter. Sollte das CJD Bonn eine Müllentsorgung vornehmen, wird eine Pauschale (ab € 30,00) berechnet.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiermit verlieren alle vorher erlassenen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
9.6. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bonn.

CJD Bonn Tagungs- und Gästehaus, Graurheindorfer Str. 149, 53117 Bonn, Tel. 0228/9896-0, Fax 0228/9896-111, E-Mail: cjd.bonn.reservierung@cjd.de, web: www.cjd-bonn.de